Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.forschungsfoerderung.nrw veröffentlichte Website des Deutschen Zentrums für Luft und Raumfahrt (DLR).

Als öffentliche Stelle des Bundes sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Eine Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen fand bisher noch nicht statt, wird aber zeitnah angestrebt.

Wir bemühen uns, die Zugänglichkeit dieses Webauftritts weiter zu verbessern.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 5. März 2025 erstellt.

Barrieren melden / Kontaktaufnahme

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?
Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an forschungsfoerderung-nrw@dlr.de.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de