Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.forschungsfoerderung.nrw veröffentlichte Website des Deutschen Zentrums für Luft und Raumfahrt (DLR).
Als öffentliche Stelle des Bundes sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen wurde durch eine BITV-Prüfstelle durchgeführt.
Die Website ist mit den zuvor genannten Anforderungen derzeit nicht vollständig vereinbar.
Aktuell arbeiten wir an der Behebung der festgestellten Mängel, um die Zugänglichkeit dieses Webauftritts weiter zu verbessern.
Diese Elemente oder Bereiche sind nicht barrierefrei:
- Projektkarte (als barrierefreie Alternative können Sie alle Projekte auf dieser Seite sehen: Liste der Projekte)
- PDF-Dateien
- Nicht alle Bilder haben einen korrekten bzw. sinnvollen Alternativtext. Dies wird, insofern möglich, nachträglich angepasst.
- Nicht alle als Liste dargestellten Inhalte sind als Liste ausgezeichnet.
- Nicht alle Elemente haben ein korrektes Kontrastverhältnis.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 5. März 2025 erstellt.
Zuletzt wurde die Erklärung am 15. Januar 2026 aktualisiert.
Barrieren melden / Kontaktaufnahme
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?
Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an forschungsfoerderung-nrw@dlr.de.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de